1. Mit Verfügung vom 24. Januar 2023 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2021 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 83'600.00 veranlagt. Der Veranlagung liegen "Unterhaltsbeiträge an den gesch./getr. Ehegatten" von CHF 3'550.00 zu Grunde. 2. Gegen die Verfügung vom 24. Januar 2023 erhob A._____ mit Schreiben vom 22. Februar 2023 Einsprache und machte geltend, er sei "mit dem errechneten Rechnungsbetrag nicht einverstanden". Er werde die korrigierte Steuererklärung bis Ende April 2023 einreichen.