3.4. Im Rekurs äussert der Rekurrent sein Unverständnis darüber, dass der Verlust von der Steuerkommission R._____ nicht zum Abzug zugelassen werde. Eine Einzelfirma habe das Recht, die Verluste in der Buchhaltung von den Einnahmen abzuziehen. Dies werde in seiner Buchhaltung auch entsprechend ausgewiesen. Somit sei die Steuererklärung korrekt ausgefüllt worden und müsse akzeptiert werden. Das Steueramt könne die Einzelfirma nicht einfach ausschliessen. 3.5. In der Vernehmlassung hält das Gemeindesteueramt R._____ daran fest, dass in den Jahren 2019 bis 2021 nur Verluste und kein bis kaum Umsatz erzielt worden seien, was den beigelegten Steuererklärungen entnommen werden könne.