Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Mit Telefonat vom 11. Januar 2023 ersuchte A._____ um unentgeltliche Rechtspflege. 6. Mit Verfügung vom 6. Februar 2023 wies das Spezialverwaltungsgericht das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab. 7. Das Gemeindesteueramt R._____ und das Kantonale Steueramt (nachfolgend KStA) beantragen die Abweisung des Rekurses. -3- 8. A._____ hat eine Replik erstattet. 9. Aufforderungsgemäss hat A._____ weitere Unterlagen eingereicht. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: