1. Mit Verfügung vom 20. Dezember 2021 wurde A._____ von der Steuerkommission R._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2019 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von CHF 35'300.00 und zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Vermögen von CHF 0.00 veranlagt. Dabei wurde unter anderem der Verlust aus selbständiger Tätigkeit in Höhe von CHF 19'875.00 nicht berücksichtigt. 2. Gegen die Verfügung vom 20. Dezember 2021 erhob A._____ mit Schreiben vom 22. Dezember 2021 Einsprache. Er beantragte sinngemäss, der Verlust aus selbständiger Tätigkeit in Höhe von CHF 19'875.00 sei zu berücksichtigen.