Das Gericht erkennt: 1. In Gutheissung des Rekurses wird das steuerbare Einkommen 2021 (Jahressteuer auf Kapitalzahlungen) auf CHF 91'700.00 festgesetzt. 2. Die Kosten des Rekursverfahrens werden auf die Staatskasse genommen. 3. Es wird eine Parteikostenentschädigung von CHF 1'200.00 (inkl. MWSt) ausgerichtet. Zustellung an: die Vertreterin des Rekurrenten (2) das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q._____ Rechtsmittelbelehrung