Schrittweise Pensionierung/Teilpensionierung]; Kantonale Steuerverwaltung des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Rechtsdienst/Spezialsteuern, Merkblatt zur Teilpensionierung mit Kapitalbezug, Stand November 2012): - Der Beschäftigungsgrad ist massgeblich und dauerhaft zu reduzieren. - Mit der Reduktion des Beschäftigungsgrades hat eine entsprechende Reduktion des Lohnes einher zu gehen. - Der Bezug von Altersleistungen muss dem Ausmass der Reduktion des Beschäftigungsgrades entsprechen. - Die Teilpensionierung und ihre Voraussetzungen müssen im Reglement verankert sein.