"3.2. Die Teilpensionierung ist im geltenden Vorsorgerecht nicht ausdrücklich geregelt. Teilpensionierungen mit gestaffelter Auszahlung des Alterskapitals sind aus steuerlicher Sicht aber grundsätzlich zulässig. Es müssen jedoch die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein (Schweizerische Steuerkonferenz, Vorsorge und Steuern, Anwendungsfälle zur beruflichen Vorsorge und Selbstvorsorge, Muri/Bern 2002, Anwendungsfall A.1.3.8; St. Galler Steuerbuch [StB] 52 Nr. 2 Ziff. 1.5 [Schrittweise Pensionierung/Teilpensionierung];