"1 Eine versicherte Person kann sich im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber frühestens auf denjenigen Monatsersten, welcher auf die Vollendung des 58. Altersjahres folgt, teilpensionieren lassen. Der erste Teilpensionierungsschritt kann auch nach dem reglementarischen Pensionierungsalter erfolgen (…). 2 Eine Teilpensionierung setzt eine entsprechende Reduktion des Beschäfti- gungsgrades und die volle Arbeitsfähigkeit der versicherten Person voraus. 3 Die Teilpensionierung erfolgt in maximal drei Schritten von jeweils mindestens