4.4.2. Als Folge der Teilinvalidität (E. 2.1.) wurde das Altersguthaben des Rekurrenten in zwei Teile aufgeteilt. Per 31. März 2021 betrug das dem prozentualen Anteil der Rentenberechtigung entsprechende Altersguthaben des Rekurrenten CHF 91'777.00 (vgl. Vorsorgeausweis der Sammelstiftung B._____ betreffend den beitragsbefreiten Teil, 56 %). Das auf den aktiven Teil bzw. die weitergeführte Erwerbstätigkeit entfallende Altersguthaben des Rekurrenten belief sich per 31. März 2021 auf CHF 149'530.00 (vgl. Vorsorgeausweis der Sammelstiftung B._____ betreffend den beitragspflichtigen Teil, 44 %).