3.2. 3.2.1. Die Vorinstanz hat am 6. Juli 2023 auch bezüglich der Direkten Bundessteuer 2021 (Jahressteuer auf Kapitalzahlungen) zwei Einspracheentscheide gefällt. Deren Inhalt unterscheidet sich ebenfalls nur hinsichtlich der Bezeichnung "Einsprache-Nr. 28b" und "Einsprache-Nr. 28d". -6- 3.2.2. Die Frage, ob mit der Eingabe vom 16. August 2023 auch Beschwerde gegen die beiden Einspracheentscheide betreffend Direkte Bundessteuer 2021 (Jahressteuer auf Kapitalzahlungen) erhoben wurde, ist im Anschluss an die Rechtskraft des vorliegenden Urteils in einem separaten Verfahren zu prüfen.