3. 3.1. 3.1.1. Die Vorinstanz hat am 6. Juli 2023 bezüglich der Kantons- und Gemeindesteuern 2021 (Jahressteuer auf Kapitalzahlungen) zwei Einspracheentscheide gefällt. Deren Inhalt unterscheidet sich nur hinsichtlich der Bezeichnung "Einsprache-Nr. 28a" und "Einsprache-Nr. 28c". 3.1.2. Auf entsprechende Nachfrage führte die Vorinstanz aus, zwei Entscheide eröffnet zu haben, da es sich um zwei Kapitalzahlungen handle. Der eine Entscheid beziehe sich auf CHF 157'612.00, der andere auf CHF 91'777.00, da eine getrennte Besteuerung beantragt worden sei.