1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2021 (Jahressteuer auf Kapitalzahlungen). Massgebend für die Beurteilung des Rekurses ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG). 2. 2.1. Mit Verfügung der SVA Aargau, IV-Stelle, vom 10. Mai 2011 wurde dem Rekurrenten (geboren am tt.mm.1956) ab 1. September 2010 eine halbe IV-Rente zugesprochen. Am tt.mm.2021 erreichte er das ordentliche Rentenalter von 65 Jahren. Auch danach war der Rekurrent im gleichen Umfang für die C._____ AG erwerbstätig.