"Die Kapitalauszahlung im Betrag von CHF 157'612 aus der Sammelstiftung B._____ Policennr. aaa sei per Versicherungsereignis 01.09.2022 (Auszahlungsdatum 17.10.2022) mit einer separaten Jahressteuer zu erfassen. Die Zusammenrechnung mit der Kapitalauszahlung vom 01.04.2021 (Auszahlungsdatum 12.04.2021) der Sammelstiftung B._____ Policennr. aaa von CHF 91'777 sei nicht zulässig." 3. Mit zwei Entscheiden vom 6. Juli 2023 (betreffend Einsprache-Nr. 28a und Einsprache-Nr. 28c) wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab.