Das Gericht entnimmt den Akten: 1. Mit Verfügung vom 21. Februar 2023 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2021 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 249'300.00 (Jahressteuer auf Kapitalzahlungen) veranlagt. 2. Gegen die Verfügung vom 21. Februar 2023 erhob A._____ mit Schreiben vom 23. März 2023 Einsprache. Die Steuerkommission Q._____ ging von folgendem sinngemäss gestellten Begehren aus: