__ vom 9. März 2023 an das Spezialverwaltungsgericht weitergezogen hätten, um den ihnen nach ihrer Auffassung gemäss dem Merkblatt zustehenden Abzug der Akontozahlungen im Jahr 2020 zu erhalten. Letztlich kann aber offen gelassen werden, ob das Merkblatt zur Nichtdeklaration der Akontozahlungen im Jahr 2019 führte, weil ein Revisionsverfahren nicht dazu dient, einen von Anfang an allen Beteiligten bekannten Sachverhalt neu zu beurteilen (SGE vom 25. Januar 2018 [3-RV.2017.118]).