Sie habe dabei darauf hingewiesen, dass die Schlussrechnungen der beteiligten Handwerker erst im Jahr 2020 erstellt würden und es sich um Akontozahlungen handle. Die Vertreterin ist der Auffassung, dass das Steueramt Q._____ verpflichtet gewesen wäre, Detailabklärungen vorzunehmen und die Richtigkeit dieser Zahlungen zu hinterfragen sowie Rechnungsbelege/ Arbeitsrapporte einzufordern. Den Rekurrenten sei nicht bekannt gewesen, dass die im Jahr 2019 geleisteten Akontozahlungen bereits in der Steuererklärung 2019 hätten deklariert werden sollen.