Akontozahlungen vorgelegen. Im Rahmen des Vermögensvergleichs des Steueramtes Q._____ der Jahre 2018/2019 seien im Juni/Juli 2020 im Auftrag der Steuerpflichtigen durch die Vertreterin Akontozahlungsbelege (nur Bankbelege) des 4. Quartals 2019 im Gesamtbetrag von total CHF 96'500.00 (vgl. Rekursbeilage 6) für Unterhaltsarbeiten an der Liegenschaft in R._____ beim Steueramt Q._____ eingereicht worden. Sie habe dabei darauf hingewiesen, dass die Schlussrechnungen der beteiligten Handwerker erst im Jahr 2020 erstellt würden und es sich um Akontozahlungen handle.