5. 5.1. Die Vertreterin der Rekurrenten beantragt im Rekurs hauptsächlich, es sei ein Rektifikat der Steuerveranlagung 2019 unter Berücksichtigung der Zahlungen für Gebäudeunterhalt von CHF 99'500.00 bzw. gekürzt gemäss Steuerveranlagung 2020 des Steueramtes R._____ auf CHF 89'414.00 auszufertigen. Zur Begründung führt die Vertreterin im Wesentlichen aus, bei der Ausfertigung der Steuererklärung 2019 am 20. April 2020 hätte sie keine Kenntnis von den Handwerkerrechnung der C._____ AG und der D._____ AG im Gesamtbetrag von CHF 96'500.00 gehabt, weshalb sie keine Gebäudeunterhaltskosten für die Liegenschaft in R._____ habe deklarieren können. Es seien auch keine Handwerker-Rapporte zu den