3.2. Die aktenkundige "Vertretungsvollmacht" für die Vertreterin betreffend die "Steuerdeklarationen und -Veranlagungen 2019 und 2020" datiert vom 27. Mai 2022 (vgl. Rekursbeilage i). Die Vertreterin der Rekurrenten hat aber bereits mit Schreiben vom 9. Juni 2020 zur Aufforderung des Steueramtes Q._____ vom 26. Mai 2019 (recte: 2020) Stellung genommen. Es ist daher nicht zu beanstanden, dass das Steueramt Q._____ ihr Schreiben vom 7. August 2020 betreffend "Stellungnahme Schreiben vom 9.6.20" der -6-