"Das Steueramt Q._____ hat in ihrer Korrespondenz hinsichtlich des Vermögensvergleichs zur Steuerperiode 2019 festgehalten, dass das Steueramt R._____ aufgrund der gängigen Praxis die Beurteilung von Ak(t)ontorechnungen kritisch würdigen könne. Sie hat damit den -5- Steuerpflichtigen bzw. der Vertreterin zum Ausdruck gebracht, dass ein Steuerabzug ins Leere fallen könnte, wenn dieser nicht periodengerecht beantragt wird.