2.2. In der Folge stellte die Vertreterin der Rekurrenten mit Schreiben vom 29. Mai 2022 beim Steueramt Q._____ den folgenden "Antrag auf Rektifikat – Steuerveranlagung 2019 / Revisionsverfahren": "Das Steueramt Q._____ soll die am 25.11.2020 erlassene Steuerveranlagung 2019 aufheben und durch ein Rektifikat unter Würdigung von Liegenschafts- Unterhaltskosten in R._____ in Höhe von Fr. 89'414.— das steuerbare Einkommen von Fr. 201'605.— auf Fr. 112'191.— reduzieren." Zur Begründung wird das Folgende ausgeführt (S. 2):