2. 2.1. Die damals in Q._____ wohnhaften Rekurrenten haben am tt.mm.2019 die Liegenschaft E-Strasse 9 in R._____ gekauft. Für die Renovation dieser Liegenschaft haben sie im Jahr 2019 Akonto-Zahlungen von total CHF 96'500.00 geleistet. Diese Akontozahlungen haben die Rekurrenten (erst) in der in R._____ eingereichten Steuererklärung 2020 deklariert. Sie wurden von der Steuerkommission R._____ jedoch weder im Veranla- gungs- noch im Einspracheverfahren zum Abzug zugelassen. Der Einspracheentscheid ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen.