1. Mit Verfügung vom 25. November 2020 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2019 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 201'600.00 veranlagt. Der Veranlagung liegen der Selbstdeklaration entsprechend Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 2'424.00 zu Grunde. Für die am tt.mm.2019 gekaufte Liegenschaft E-Strasse 9 in R._____ wurde kein Abzug für Unterhaltskosten gewährt. Die Veranlagung ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen. 2. Mit Schreiben vom 29. Mai 2022 stellte die Vertreterin von A._____ und B._____ beim Steueramt der Stadt Q._____ den folgenden Antrag: