7.3. Der Rekurrent macht sinngemäss geltend, die Anstellung bei der K._____ sei kausal durch die Vermittlung der J._____ zustande kommen, die er mit CHF 8'322.00 habe entschädigen müssen. Das Gemeindesteueramt Q._____ hat die Rekurrenten bereits im Veranlagungsverfahren dazu aufgefordert, diese Überweisung zu belegen (vgl. Schreiben vom 27. April 2022). Dieser Aufforderung sind die Rekurrenten nicht nachgekommen, obschon der Nachweis einer ausgeführten Bankzahlung einfach zu erbringen ist.