6.2.2. Somit entsprach der dem Einspracheentscheid zugrunde liegende Vermögensvergleich mit Ausnahme der Positionen Private Fahrzeuge per 31. Dezember 2020 (Reduktion um CHF 26'000.00) und Lebenshaltungskosten (Reduktion um CHF 4'800.00) dem vorstehend bereits überprüften Vermögensvergleich aus dem Veranlagungsverfahren (vgl. Erw. 4.4.). Auf die diesbezüglichen Ausführungen kann vollumfänglich verwiesen werden. Zu ergänzen ist lediglich, dass die Herausrechnung des Fahrzeugwerts von CHF 26'000.00 per Ende 2020 durch die Steuerkommission Q._____ korrekt war, weshalb die mit CHF 95'090.00 berechnete Vermögenszunahme (Erw. 4.4.2.7.) um CHF 26'000.00 auf CHF 69'090.00 zu senken ist.