Im Einspracheentscheid senkte die Steuerkommission Q._____ das Vermögen per 31. Dezember 2020 um CHF 26'000.00 sowie die Lebenshaltungskosten um CHF 4'800.00. In der Folge rechnete sie den Einkünften der Rekurrentin aus selbständiger Erwerbstätigkeit noch CHF 5'000.00 hinzu, nachdem sie das neu errechnete Einkommensmanko - 25 - von CHF 4'987.00 (CHF 35'787.00 ./. CHF 26'000.00 ./. CHF 4'800.00) auf CHF 5'000.00 aufgerundet hatte.