Im Übrigen reichten die Rekurrenten im Einspracheverfahren keine weiteren Unterlagen ein, sondern beschränkten sich im Wesentlichen auf die Wiederholung ihrer bisherigen Vorbringen. 5.2.2. Aufgrund der mit der Einsprache erhaltenen Informationen hat die Steuerkommission Q._____ im Einspracheentscheid das (bisher) mit CHF 26'000.00 im Vermögen per Ende 2020 berücksichtigte Fahrzeug aus dem Vermögensvergleich herausgerechnet. Zudem hat sie die Lebenshaltungskosten aufgrund der Einwände der Rekurrenten um CHF 4'800.00 gesenkt. - 24 -