4.4.4.3. Der Rekurrent hat gemäss eigenen Angaben nach seiner Heirat mit der Rekurrentin Ergänzungsleistungen bezogen, die nachträglich aberkannt wurden und folglich zurückbezahlt werden mussten. Gemäss seiner im Veranlagungsverfahren eingereichten Aufstellung zu den Lebenshaltungskosten, welche die Rückzahlungen einzeln aufführt, haben sich diese im Jahr 2020 auf insgesamt CHF 9'910.00 belaufen. Der Betrag ist mit der leicht tieferen, vom Rekurrenten berechneten Gesamtsumme von CHF 9'907.00 in die Mittelverwendung eingeflossen und ist entsprechend zu korrigieren.