Die Rekurrenten haben sodann im Veranlagungsverfahren mit Schreiben vom 28. Juli 2022 (Antwort auf den Veranlagungsvorschlag vom 7. Juli 2022) Aufstellungen zu ihren Ausgaben einreichen lassen ("A._____ 2020" sowie "Gemeinsames Konto A._____ & B._____"). Weiter liegt den Akten ein Umschlag mit Einkaufsquittungen der Monate Juni 2020 sowie August bis Dezember 2020 bei. Diese Quittungen wurden offensichtlich bereits im Veranlagungsverfahren eingereicht, werden sie doch im Schreiben vom 28. Juli 2022 ausdrücklich genannt.