4.4.4.2. Die Lebenshaltungskosten hat die Steuerkommission Q._____ auf CHF 24'000.00 geschätzt. Zur Ermittlung der Lebenshaltungskosten bei Vermögensvergleichsrechnungen wird – so weit nicht die effektiven Kosten bekannt und nachgewiesen sind – regelmässig auf die "Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) nach Art. 93 SchKG (Kreisschreiben des Obergerichts vom 21. Oktober 2009)" (nachfolgend: Richtlinien Notbedarf) abgestellt. Danach betragen die Lebenshaltungskosten für ein Ehepaar CHF 1'700.00 pro Monat, bzw. - 20 -