4.4.3.2. Die in Abzug gebrachten Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 8'142.00 sind der Stockwerkeigentümer-Abrechnung korrekt entnommen worden. Hier fällt auf, dass die Einlage in den Erneuerungsfonds bereits berücksichtigt wurde, weshalb sie nachstehend in der Mittelverwendung (trotz Herausrechnung des Anteils am Erneuerungsfonds aus der Vermögensentwicklung gemäss vorstehend Erw. 4.4.2.1.) nicht ein weiteres Mal aufzuführen ist.