Transaktionen vom tt.mm. 2020 bezüglich des Fahrzeugkaufpreises von CHF 26'000.00 (vgl. dazu oben Erw. 4.3.5.). Die Rekurrenten haben diese durch die offensichtliche Falschbuchung verursachte Annahme erst im Einspracheverfahren durch Einreichung der entsprechenden Belege aufgeklärt, weshalb der Irrtum im Veranlagungsverfahren für die Steuerkommission Q._____ nicht erkennbar war. 4.4.2.4. Die Liegenschaft ist mit dem ausserkantonalen Steuerwert in den Vermögensvergleich eingesetzt. Dieser Wert hat sich zwischen 2019 und 2020 nicht verändert und bleibt für die Berechnung der Vermögensentwicklung ohne Belang.