Die entsprechende Position per 31. Dezember 2020 von 50'000.00 basiert auf der Deklaration der Rekurrenten und wurde von diesen zu keinem Zeitpunkt in Abrede gestellt. Das Gemeindesteueramt Q._____ hat dazu Belege verlangt (vgl. Schreiben vom 27. April 2022), die von den Rekurrenten jedoch nicht eingereicht wurden. Die Rekurrenten sind auf ihre eigenen Angaben zu behaften.