Damit ist der Anteil der Rekurrentin am Erneuerungsfonds des Stockwerkeigentums V-Strasse für die Vermögensentwicklung aus der Summe der Wertschriften ohne Geschäft beider Jahre herauszurechnen. Stattdessen wird die Veränderung von CHF 1'239.00 (CHF 22'031.00 ./. CHF 20'792.00) bei der Mittelverwendung zu berücksichtigen sein. - 16 -