Wie sich nachfolgend im Einspracheverfahren zeigte, war dieser Fahrzeugkauf jedoch erst im März 2021 erfolgt, weshalb der Vermögensvergleich entsprechend korrigiert wurde (vgl. dazu nachfolgend Erw. 5.2.2.). Auch diese offensichtliche Falschbuchung zeigt, dass keine ordnungsgemässe Buchhaltung vorliegt. 4.3.6. Somit ist festzuhalten, dass die Bilanz nicht korrekt erstellt wurde. Zudem sind die Belege lückenhaft und es sind Falschbuchungen erfolgt. Es liegt kein Kassenbuch vor, in dem regelmässig der Saldo ermittelt und allfällige Korrekturbuchungen vorgenommen wurden. Ebensowenig wurden die Barzahlungen der Kunden ordnungsgemäss quittiert.