Was die zwischen der Bilanz und den Belegen abweichenden Salden betreffe, so bestehe beim Kassensaldo keine Differenz mehr. Der unterjährige Fehler mit dem Minussaldo von CHF 11.70 sei korrigiert worden. Das M._____-Konto habe zwar gemäss Bilanz einen Saldo von CHF 3'225.15, während der Kontoauszug einen Saldo von CHF 4'590.80 ausweise. Das E._____-Konto habe gemäss Bilanz einen Saldo von CHF 18'075.35, während der Kontoauszug den Saldo mit CHF 16'708.65 beziffere. Kumuliert belaufe sich die Differenz zwischen Bilanz und Belegen – wenn auch immer noch falsch durch die Treuhänderin erfasst – nur auf CHF 1.05.