Sie hätten sogar noch Steuern und Versicherungen aus dieser Kasse bezahlt und am Ende seien CHF 1'400.00 übrig geblieben. Die Abrechnung mit den Belegen liege den Steuerbehörden vor, weshalb sie ihre Lebenshaltungskosten sehr wohl nachgewiesen hätten. Die Lebenshaltungskosten seien im Vermögensvergleich entsprechend zu berücksichtigen.