3.3. 3.3.1. Im Rekurs wiederholten die Rekurrenten bezüglich ermessensweiser Aufrechnung ihre Vorbringen aus der Einsprache und der bisherigen Korrespondenz. Sie beharrten darauf, dass die Lebenshaltungskosten im Vermögensvergleich, selbst unter Berücksichtigung des durch die Steuerkommission Q._____ gewährten "Rabatts", zu hoch eingesetzt worden seien. Sie führten eine Haushaltskasse mit monatlichen Einzahlungen von CHF 1'000.00. Daraus würden die Lebenshaltungskosten bestritten. Sie hätten sogar noch Steuern und Versicherungen aus dieser Kasse bezahlt und am Ende seien CHF 1'400.00 übrig geblieben.