Mit den Korrekturen sinke das Einkommensmanko von CHF 35'787.00 auf CHF 5'000.00. Dieses werde aufgrund der nicht ordnungsgemässen Buchhaltung den deklarierten Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit der Rekurrentin von CHF 12'864.00 hinzugerechnet. Daraus ergebe sich ein korrigiertes Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 17'864.00. -8-