im Betrag von CHF 26'000.00 erst im Jahr 2021 stattgefunden habe. Entsprechend reduziere sich das Einkommensmanko. Zudem werde der mit CHF 24'000.00 für die Lebenshaltungskosten eingesetzte Betrag, der grundsätzlich korrekt sei, im Zusammenhang mit der im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie entstandenen, schwierigen Ausgangslage ausnahmsweise um 20 % (CHF 4'800.00) gesenkt.