mit CHF 26'000.00 verzeichnet sei, sei erst im Jahre 2021 erworben worden und folglich aus dem Vermögensvergleich herauszurechnen. Eine Kopie des Fahrzeugkaufvertrags sowie die Bankbelastungsanzeigen wurden beigelegt. Zudem seien die Lebenshaltungskosten zu hoch angesetzt, da die Rekurrenten sehr bescheiden lebten. Diese Sparsamkeit hinge auch damit zusammen, dass sich der Geschäftsgang der selbständigen Erwerbstätigkeit der Rekurrentin aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2020 als schwach erwiesen habe. Der Rekurrent seinerseits habe im Jahr 2020 Ergänzungsleistungen zurückzahlen müssen.