Da der Vermögensvergleich zudem ein wesentliches Einkommensmanko von über CHF 25'000.00 ergeben habe, werde das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit ermessensweise auf CHF 35'000.00 festgelegt. Dieser Betrag berechne sich (gerundet) aus der Addition des deklarierten Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 12'864.00 und des Einkommensmankos gemäss Vermögensvergleich von CHF 25'600.00 (allerdings lag der Veranlagung der Vermögensvergleich mit dem Einkommensmanko von CHF 35'787.00 bei, der gemäss Chronologie auch der aktuellste war), abzüglich eines Betrages von CHF 3'000.00, der die geltend gemachten geringeren Lebenshaltungskosten berücksichtige.