3.1.5. In der Folge erging die Veranlagung. Basierend auf dem (der Veranlagung beigelegten) Vermögensvergleich mit einem Einkommensmanko von CHF 35'787.00 erfolgte eine ermessensweise Festsetzung der Einkünfte der Rekurrentin aus selbständiger Erwerbstätigkeit auf CHF 35'000.00, was einer Aufrechnung von CHF 22'136.00 entsprach (Deklaration CHF 12'864.00).