3.1.4. Aufgrund der Angabe des Rekurrenten, er habe im Jahr 2020 eine Rückzahlung von Ergänzungsleistungen im Betrag von CHF 9'907.00 (vgl. Beilagen zum Schreiben vom 28. Juli 2022) leisten müssen, erstellte das Gemeindesteueramt Q._____ einen weiteren Vermögensvergleich. Zusammen mit einem um CHF 276.00 erhöhten Mietbetrag ergab die Rückzahlung der Ergänzungsleistung eine um CHF 10'183.00 höhere Mittelverwendung. Entsprechend stieg das Einkommensmanko im Vergleich zum letzten Vermögensvergleich von CHF 25'604.00 auf CHF 35'787.00.