3.1.3. Die Rekurrenten liessen mit Schreiben vom 28. Juli 2022 zum Veranlagungsvorschlag und zum Vermögensvergleich Stellung nehmen. Sie führten aus, die Haushaltskosten seien zu hoch geschätzt worden und reichten dazu ein Haushaltsbuch mit den tatsächlichen Kosten ein. Zudem nahmen sie Stellung zum Kassenbuch der Rekurrentin und stellten den Antrag, das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit sei herabzusetzen.