3.1.2. Mit Schreiben vom 7. Juli 2022 erhielten die Rekurrenten vom Gemeindesteueramt Q._____ einen Veranlagungsvorschlag. Gestützt auf einen leicht abgeänderten Vermögensvergleich, der ein Einkommensmanko von CHF 25'604.00 auswies, wurden die Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit der Rekurrentin ermessensweise auf CHF 38'000.00 festgesetzt, was bei einem deklarierten Gewinn von CHF 12'864.00 einer Aufrechnung von CHF 25'136.00 entsprach. -6-