3. 3.1. 3.1.1. Im Veranlagungsverfahren wurden die Rekurrenten mit Schreiben vom 27. April 2022 aufgefordert, weitere Unterlagen zur selbständigen Erwerbstätigkeit der Rekurrentin, zu den Berufsauslagen des Rekurrenten und zu den erworbenen Edelmetallen einzureichen. Zugleich wurde ihnen ein Vermögensvergleich zur Stellungnahme unterbreitet, der ein Einkommensmanko von CHF 30'000.00 auswies.