Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Gemeindesteueramt Q._____ beantragt die Abweisung des Rekurses. Das Kantonale Steueramt (KStA) beantragt die Abweisung des Rekurses, soweit darauf einzutreten sei. 6. A._____ und B._____ haben eine Replik erstattet. 7. Mit Schreiben vom 10. Oktober 2023 haben A._____ und B._____ Antrag 1 zurückgezogen. 8. Das Spezialverwaltungsgericht hat weitere Abklärungen beim Gemeindesteueramt Q._____ vorgenommen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: