1. Die Veranlagungsverfügung vom 23.09.2022 über die Definitive Veranlagung sei aufzuheben. 2. Die Veranlagung sei neu wie folgt aufzunehmen. a. Im Vermögensvergleich sei das Private Fahrzeug in Ziff. 30.5 in Höhe von CHF 26'000.00 raus nehmen, kommt erst in 2021 zum tragen. b. Herabsetzung der geschätzten Lebenshaltungskosten um mindestens 25 %. c. Die Ermessens-Festlegung massiv herabsetzen beziehungsweise komplett zurück zu nehmen."