Noch ausgeprägter wäre dies, wenn dem Rekurrenten für das ganze Jahr 2021 Lohn ausgerichtet worden wäre. Gemäss Argumentation der Vorinstanz wäre dann ein Jahreseinkommen von (brutto) CHF (…) zu besteuern, obwohl der Rekurrent vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses "nur" ein Jahresgehalt von CHF 220'000.00 und nach Beendigung ein Ersatzeinkommen von CHF 120'000.00 bezogen habe.